Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Mai 2026 · etabits GmbH, Augsburg
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der etabits GmbH und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Beratungs-, Entwicklungs- und Automatisierungsleistungen. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, etabits hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungsverträge zwischen der etabits GmbH (nachfolgend „etabits") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber").
(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Individuelle Vereinbarungen in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder gesonderten Verträgen haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote von etabits sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Auftragsbestätigung von etabits oder durch beiderseitige Unterzeichnung eines Auftrags- oder Projektvertrags.
(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch etabits.
§ 3 Leistungsgegenstand
(1) etabits erbringt Dienstleistungen im Bereich Softwareentwicklung, Prozessautomatisierung, KI-Integration, Beratung und Implementierung, wie im jeweiligen Angebot oder Projektvertrag beschrieben.
(2) etabits schuldet die vereinbarte Leistung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (Dienstvertrag), sofern im Einzelfall keine ausdrücklich als Werkvertrag bezeichnete Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Auftraggebers sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten (Change Request).
(4) etabits ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen, bleibt jedoch gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, etabits alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Verzögerungen, die aus mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers resultieren, gehen nicht zu Lasten von etabits. etabits ist berechtigt, dadurch entstehenden Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
(3) Der Auftraggeber benennt für das Projekt einen kompetenten Ansprechpartner mit ausreichenden Entscheidungsbefugnissen.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Bei monatlichen Pauschalen erfolgt die Abrechnung jeweils am Monatsanfang für den laufenden Monat.
(4) Bei Zahlungsverzug ist etabits berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen.
(5) etabits behält sich vor, bei wesentlichem Zahlungsverzug die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich der offenen Beträge auszusetzen.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
(1) etabits erbringt Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. etabits übernimmt keine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg der implementierten Lösungen.
(2) Mängelansprüche setzen voraus, dass der Auftraggeber festgestellte Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich anzeigt.
(3) etabits haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(4) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet etabits nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal in Höhe der für das betreffende Projekt vereinbarten Vergütung (netto).
(5) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und sonstige Folgeschäden ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.
§ 7 Eigentumsrechte und Nutzungsrechte
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, verbleiben alle im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Werke, Konzepte, Dokumentationen und Software bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von etabits.
(2) Mit vollständiger Bezahlung räumt etabits dem Auftraggeber die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Diese sind nicht übertragbar, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(3) etabits behält das Recht, im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzte generische Methoden, Vorgehensweisen und Tools in anderen Projekten zu verwenden.
(4) etabits ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu benennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht offenzulegen.
(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(3) Soweit etabits im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
(1) Projektverträge (Einmalleistungen) beginnen mit dem vereinbarten Starttermin und enden mit der vollständigen Leistungserbringung und Abnahme.
(2) Dauerschuldverhältnisse (z. B. monatliche Betreuungspakete) werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern keine abweichende Mindestlaufzeit vereinbart wurde.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten verletzt und nach schriftlicher Abmahnung nicht innerhalb von 14 Tagen Abhilfe schafft.
(4) Nach Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen anteilig zu vergüten.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Augsburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
etabits GmbH · Augsburg · Stand: Mai 2026